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Auftragsbedingungen

Stand: 27. Oktober 2026

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an Henry Privacy, Gabriel Henry. Abweichende Vereinbarungen gelten, wenn sie schriftlich festgehalten sind; E-Mail genügt.

2. Leistung und Umfang

Henry Privacy erbringt Beratungs- und Dokumentationsleistungen zu Datenschutz und Videoüberwachung gemäss Offerte. Die publizierten «ab»-Preise gelten für Betriebe bis 20 Mitarbeitende und Anlagen bis 8 Kameras an einem Standort. Mehraufwand wird ausschliesslich nach vorgängiger Absprache verrechnet. Preise verstehen sich in Schweizer Franken; eine allfällige Mehrwertsteuer wird in der Offerte ausgewiesen.

3. Art der Leistung

Henry Privacy berät und dokumentiert aus technischer und organisatorischer Sicht. Technische Gutachten sind Privatgutachten. Die Leistungen ergänzen eine anwaltliche Beratung und ersetzen sie nicht; für Prozesse und Rechtsgutachten arbeitet Henry Privacy auf Wunsch mit der Anwältin oder dem Anwalt des Kunden zusammen.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die benötigten Unterlagen, den Zugang vor Ort und eine Ansprechperson bereit. Fehlt die Mitwirkung, verschieben sich die Termine entsprechend.

5. Anfahrt und Termine

Die Anfahrt in den Kantonen Aargau, Luzern, Solothurn, Zug und Zürich ist inbegriffen. In der übrigen Schweiz gilt eine Anfahrtspauschale von CHF 150 pro Vor-Ort-Termin. Termine können bis zwei Arbeitstage vorher kostenlos verschoben werden; bei späterer Verschiebung werden 50 % des Vor-Ort-Anteils verrechnet.

6. Zahlung

Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei der Datenschutz-Grundausstattung werden 50 % bei Auftragserteilung und der Rest bei Lieferung fällig.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle Informationen aus dem Auftrag werden vertraulich behandelt. Unterlagen werden in der Schweiz gespeichert und nach Abschluss des Auftrags gelöscht, sofern der Kunde nichts anderes wünscht und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Referenzen werden ausschliesslich mit Zustimmung des Kunden genannt. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

8. Nutzungsrechte

Berichte, Dokumente und Vorlagen darf der Kunde für den eigenen Betrieb zeitlich unbeschränkt nutzen und anpassen sowie an Anwälte, Behörden und Versicherungen weitergeben. Die Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Nutzung bedarf der Zustimmung von Henry Privacy.

9. Haftung

Henry Privacy arbeitet sorgfältig und nach aktuellem Stand von Recht und Technik. Die Umsetzung der Empfehlungen und der Betrieb der Systeme liegen beim Kunden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Auftragswert beschränkt; die Haftung für Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Bei Absicht und grober Fahrlässigkeit gilt das Gesetz.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Aarau, soweit gesetzlich zulässig.

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