Videoüberwachung für Gemeinden im Aargau, mit Rechtsgrundlage und Augenmass.

Schulanlage, Werkhof, Entsorgungsstelle, Sportplatz: Für Kameras der Gemeinde gilt kantonales Recht, und ohne Reglement oder Gesuch mit Anhang und Situationsplan darf keine Anlage laufen. Ich bringe Bestand, Erfassungsbereiche und Dossier in Ordnung und gebe Ihrer Bevölkerung klare Antworten zu privaten Kameras. Zum Fixpreis, vor Ort in den Kantonen Aargau, Luzern, Solothurn, Zug und Zürich.

Gabriel HenryDatenschutzberater, Aargau

Vertraulich

Was Sie mir anvertrauen, bleibt bei mir. Referenzen nenne ich ausschliesslich mit Ihrer Zustimmung, und Ihre Unterlagen bleiben in der Schweiz.

Unabhängig

Herstellerneutral und allein Ihnen verpflichtet: Ich verkaufe keine Kameras und erhalte keine Provisionen. Meine Empfehlung richtet sich ausschliesslich nach Ihrem Betrieb, und bezahlt werde ich einzig von Ihnen.

Pragmatisch

Sie erhalten konkrete Massnahmen, priorisiert, verständlich formuliert und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.

Persönlich

Vom ersten Gespräch bis zur Umsetzung sprechen Sie immer mit derselben Person: mit mir.

Vier Bausteine, einzeln oder als Paket.

Jeder Baustein ist eine abgeschlossene Leistung mit klarem Umfang und Fixpreis. Zusammen ergeben sie den Weg von der ungeregelten Anlage zum bewilligten Betrieb, und die Antwort an die Bevölkerung gleich dazu. Typische Standorte: Schulhaus und Kindergarten, Werkhof, Entsorgungsstelle, Gemeindeverwaltung, Sportanlage und Bad, Parkplatz, Bahnhofplatz und Begegnungszone, Friedhof.

Gemeinde-Kamera-Check

Bestandesaufnahme aller gemeindeeigenen Kameras: Schulanlage, Werkhof, Entsorgungsstelle, Sportanlage, Verwaltung. Je Standort der Erfassungsbereich auf der amtlichen Parzellenkarte, Abgleich mit Reglement und Bewilligung, Beschilderung, Speicherdauer und Zugriffe. Sie erhalten einen Bericht mit Massnahmenliste, den der Gemeinderat direkt behandeln kann.

ab CHF 2'600 · bis 3 Standorte und 12 Kameras · jeder weitere Standort CHF 650

Gemeinde-Kamera-Check anfragen

Bewilligungsdossier

Reglement oder Gesuch nach den Vorlagen Ihres Kantons, Anhang mit Kameraliste und Situationsplänen mit eingezeichnetem Erfassungsbereich, dazu die Hinweisschilder, im Aargau auch die Bedarfsanalyse je Standort und das Datensicherheitskonzept, die die Datenschutzaufsicht für die Bewilligung verlangt. Ich begleite das Dossier bis zum Beschluss des Gemeinderats und im Aargau bis zur Bewilligung. Bestehende Anlagen ohne Bewilligung bringe ich in Ordnung, bevor es jemand verlangt.

ab CHF 1'900 · zusammen mit dem Gemeinde-Kamera-Check CHF 4'200

Dossier anfragen

Information der Bevölkerung

Was dürfen Private mit Kameras, und was nicht: öffentlicher Grund, Nachbargrundstück, Türkamera, Hinweisschild, Anlaufstellen bei Streit. Ein Merkblatt im Auftritt Ihrer Gemeinde und ein Beitrag für Gemeindeblatt und Website, dazu Musterschreiben an Betreiber, deren Kamera auf Strasse oder Dorfplatz zeigt, und an Betroffene, die sich bei der Gemeinde melden; auf Wunsch eine Sprechstunde im Gemeindehaus. Viele Nachbarschaftsstreite um Kameras entstehen aus Unwissen; gute Information erspart Ihrer Verwaltung die Beschwerden danach.

Merkblatt und Beitrag CHF 1'500 · Sprechstunde (halber Tag) CHF 950

Information anfragen

Lagebild Gemeinde

Wie viele Kameras blicken auf den öffentlichen Raum, und wo? Begehung vom öffentlichen Grund aus, anonymisierte Karte der Kameradichte je Strassenzug, ohne Adressliste und ohne Register. Die Grundlage für den Gemeinderat, um Information und Massnahmen dort anzusetzen, wo es nötig ist.

ab CHF 2'900 · bis 2'000 Einwohner · grössere Gemeinden nach Offerte

Lagebild anfragen

Muster-Dossier ansehen: Auszug aus einem Bericht für eine erfundene Gemeinde (PDF)

Was Ihr Kanton verlangt.

Für öffentliche Organe gilt nicht das Datenschutzgesetz des Bundes, sondern das Datenschutzrecht des Kantons. Der Weg zur Rechtsgrundlage unterscheidet sich im Detail; die Anforderungen an Zweck, Verhältnismässigkeit, Perimeter, Speicherdauer und Beschilderung sind überall dieselben.

Aargau

§ 20 IDAG mit § 11 VIDAG: Reglement nach dem Musterreglement der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDB), Anhang, Situationsplan, Bedarfsanalyse je Standort und Datensicherheitskonzept einreichen. Die Anlage darf erst laufen, wenn die Bewilligung vorliegt; das bewilligte Reglement wird mit Anhang und Plan auf der Website der Gemeinde publiziert.

Zug

Videoüberwachungsgesetz (VideoG) und Verordnung: Gesuch an den Gemeinderat, der die Bewilligung auf höchstens fünf Jahre erteilt. Für das Gesuch sind die Datenschutzstelle und die Fachstelle Videoüberwachung der Zuger Polizei beizuziehen; es enthält unter anderem Situationspläne der Aufnahmebereiche und den Nachweis der Verhältnismässigkeit. Die Datenschutzstelle veröffentlicht die erteilten Bewilligungen samt Aufnahmebereichen.

Zürich

Leitfaden «Videoüberwachung durch öffentliche Organe» und Musterreglement der Datenschutzbeauftragten. Rechtsgrundlage ist in der Regel die Polizeiverordnung der Gemeinde; das Reglement erlässt der Gemeinderat.

Luzern

Gesetz über die Videoüberwachung (SRL Nr. 39) mit Verordnung: Der Gemeinderat ordnet die Überwachung an und führt die öffentliche Liste der Standorte. Zulässig ist sie zur Verhinderung und Ahndung von Straftaten; Aufzeichnungen werden spätestens nach 100 Tagen vernichtet. Reglement nach dem Musterreglement des kantonalen Datenschutzbeauftragten.

Solothurn

§ 16bis Informations- und Datenschutzgesetz: Betriebsreglement nach dem kantonalen Muster, je nach Gemeindeordnung durch den Gemeinderat oder die Gemeindeversammlung beschlossen. Merkblatt der kantonalen Datenschutzbeauftragten.

In allen Kantonen

Zweck, Verhältnismässigkeit, Erfassungsbereich, Speicherdauer, Zugriff und Beschilderung decken sich weitgehend; der Situationsplan mit eingezeichnetem Perimeter gehört überall ins Dossier. Stand Oktober 2026, verbindlich ist der jeweilige kantonale Erlass.

Von der Begehung zur Bewilligung.

Drei Schritte, ein Ansprechpartner. Sie wissen jederzeit, wo das Dossier steht und was es kostet. Ich verkaufe keine Kameras und erhalte keine Provisionen; die rechtliche Würdigung bleibt bei Ihrem Rechtsdienst und der kantonalen Datenschutzstelle, ich liefere Technik, Pläne und das Dossier.

  1. Erstgespräch

    30 Minuten, kostenlos: Bestand, Anlass, Fristen und Zuständigkeiten klären. Liegt eine Aufforderung der Datenschutzstelle vor, hat deren Frist Vorrang.

  2. Begehung und Dossier

    Alle Standorte an einem Tag: Kameras, Einstellungen, Beschilderung, Speicherung, Zugriffe. Danach Bericht, Situationspläne mit Erfassungsbereich und Reglement oder Gesuch nach dem Muster Ihres Kantons, innert zwei bis vier Wochen.

  3. Beschluss und Umsetzung

    Vorlage für den Gemeinderat, Einreichung bei der zuständigen Stelle, Anpassungen mit Ihrem Installateur, Publikation. Auf Wunsch die Information der Bevölkerung gleich mit.

Häufige Fragen aus Gemeinden.

Kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Erstgespräch.

Was gilt für die Kameras der Gemeinde?

Für Gemeinden gilt nicht das Datenschutzgesetz des Bundes, sondern das Datenschutzrecht Ihres Kantons. Kameras an Schulanlagen, Werkhöfen oder Entsorgungsstellen brauchen eine Rechtsgrundlage: ein Reglement oder Gesuch mit Anhang und Situationsplan, im Aargau bewilligt durch die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz, in Zug durch den Gemeinderat, in Zürich, Luzern und Solothurn ein Reglement nach kantonalem Muster. Fehlt sie, darf die Anlage nicht laufen. Ich bringe Bestand und Dossier in Ordnung, bevor es jemand verlangt.

Unsere Kameras laufen seit Jahren ohne Reglement. Was jetzt?

Das ist häufiger, als man denkt, und es lässt sich ordnen: Bestandesaufnahme aller Anlagen, Erfassungsbereich je Kamera auf der Parzellenkarte, Reglement nach dem Muster Ihres Kantons, Gesuch einreichen. Warten sollten Sie nicht: Im Aargau hat die Datenschutzaufsicht 2025 einer Gemeinde die Kameras an der Schulanlage entfernen lassen, nach 16 Jahren Betrieb ohne Bewilligung. Mit einem vollständigen Dossier gibt es keine Rückfragen, die das Verfahren verlängern.

Private Kameras zeigen auf Strasse oder Dorfplatz. Was kann die Gemeinde tun?

Die Gemeinde ist die erste Anlaufstelle, wenn sich Einwohnerinnen und Einwohner beschweren, und sie kann ihre Verantwortung aktiv wahrnehmen: den Betreiber anschreiben und auf die Regeln hinweisen, Betroffene über ihre Rechte informieren, zwischen Nachbarn vermitteln, bevor der Fall vor den Friedensrichter kommt, und hartnäckige Fälle dem EDÖB melden. Ich bereite das alles vor: Merkblatt, Musterschreiben an Betreiber und an Betroffene, Sprechstunde im Gemeindehaus. Auf Wunsch prüfe ich den Erfassungsbereich vor Ort und halte ihn als Gutachten fest.

Braucht es für Werkhof, Entsorgungsstelle oder Schulhaus wirklich ein Reglement?

Ja, sobald eine Kamera öffentlich zugänglichen Raum erfasst, und das tun fast alle: Vorplatz, Zufahrt, Pausenplatz. Das gilt für alle Organe der Gemeinde, von der Verwaltung über die Schule bis zum Altersheim, und auch für Dritte, die im Auftrag der Gemeinde Anlagen betreiben. Attrappen sind keine Abkürzung: Sie erzeugen denselben Überwachungsdruck und wurden im Aargau bereits zusammen mit echten Kameras entfernt.

Dürfen wir Littering und Vandalismus mit Kameras verfolgen?

Das ist der häufigste Zweck, und er ist zulässig, wenn er im Reglement steht und die Überwachung verhältnismässig bleibt: nur der nötige Perimeter, klare Zeiten, kurze Speicherdauer, geregelte Auswertung und Zugriffe. Was darüber hinausgeht, hält vor der Datenschutzaufsicht nicht. Ich plane Standort, Winkel und Objektiv so, dass die Kamera genau das sieht, was das Reglement erlaubt, und zeichne es auf den Situationsplan.

Was kostet das für eine Gemeinde?

Gemeinde-Kamera-Check ab CHF 2'600, Bewilligungsdossier ab CHF 1'900, beides zusammen CHF 4'200; Information der Bevölkerung CHF 1'500, Sprechstunde CHF 950; Lagebild ab CHF 2'900. Die «ab»-Preise gelten für bis zu drei Standorte und zwölf Kameras beziehungsweise für Gemeinden bis 2'000 Einwohner, darüber erhalten Sie eine Offerte. Fixpreis, vorher bekannt, verlässlich.

Wir haben einen Installateur und die kantonale Datenschutzstelle. Wozu noch Sie?

Der Installateur liefert die Technik, die Datenschutzstelle sagt, was das Recht verlangt. Dazwischen fehlt meist die Prüfung, ob das, was hängt, tatsächlich tut, was im Reglement steht: Erfassungsbereich, Nachtsicht, Speicherdauer, Zugriffe. Genau das mache ich, herstellerneutral und vor Ort, und ich liefere den Situationsplan mit eingezeichnetem Erfassungsbereich, den die Behörde mit dem Gesuch sehen will.

Lassen Sie uns reden.

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation. Ich melde mich innert zwei Arbeitstagen mit einem Terminvorschlag für ein kostenloses Erstgespräch.

kontakt@henry.swiss +41 77 265 82 03 Threema: ST6PKWJU Aargau, Schweiz. Vor Ort in den Kantonen Aargau, Luzern, Solothurn, Zug und Zürich, schweizweit per Video. Vertrauliches gern per Threema, Ende-zu-Ende verschlüsselt. Erstgespräch vereinbaren