Was gilt für die Kameras der Gemeinde?
Für Gemeinden gilt nicht das Datenschutzgesetz des Bundes, sondern das Datenschutzrecht Ihres Kantons. Kameras an Schulanlagen, Werkhöfen oder Entsorgungsstellen brauchen eine Rechtsgrundlage: ein Reglement oder Gesuch mit Anhang und Situationsplan, im Aargau bewilligt durch die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz, in Zug durch den Gemeinderat, in Zürich, Luzern und Solothurn ein Reglement nach kantonalem Muster. Fehlt sie, darf die Anlage nicht laufen. Ich bringe Bestand und Dossier in Ordnung, bevor es jemand verlangt.
Unsere Kameras laufen seit Jahren ohne Reglement. Was jetzt?
Das ist häufiger, als man denkt, und es lässt sich ordnen: Bestandesaufnahme aller Anlagen, Erfassungsbereich je Kamera auf der Parzellenkarte, Reglement nach dem Muster Ihres Kantons, Gesuch einreichen. Warten sollten Sie nicht: Im Aargau hat die Datenschutzaufsicht 2025 einer Gemeinde die Kameras an der Schulanlage entfernen lassen, nach 16 Jahren Betrieb ohne Bewilligung. Mit einem vollständigen Dossier gibt es keine Rückfragen, die das Verfahren verlängern.
Private Kameras zeigen auf Strasse oder Dorfplatz. Was kann die Gemeinde tun?
Die Gemeinde ist die erste Anlaufstelle, wenn sich Einwohnerinnen und Einwohner beschweren, und sie kann ihre Verantwortung aktiv wahrnehmen: den Betreiber anschreiben und auf die Regeln hinweisen, Betroffene über ihre Rechte informieren, zwischen Nachbarn vermitteln, bevor der Fall vor den Friedensrichter kommt, und hartnäckige Fälle dem EDÖB melden. Ich bereite das alles vor: Merkblatt, Musterschreiben an Betreiber und an Betroffene, Sprechstunde im Gemeindehaus. Auf Wunsch prüfe ich den Erfassungsbereich vor Ort und halte ihn als Gutachten fest.
Braucht es für Werkhof, Entsorgungsstelle oder Schulhaus wirklich ein Reglement?
Ja, sobald eine Kamera öffentlich zugänglichen Raum erfasst, und das tun fast alle: Vorplatz, Zufahrt, Pausenplatz. Das gilt für alle Organe der Gemeinde, von der Verwaltung über die Schule bis zum Altersheim, und auch für Dritte, die im Auftrag der Gemeinde Anlagen betreiben. Attrappen sind keine Abkürzung: Sie erzeugen denselben Überwachungsdruck und wurden im Aargau bereits zusammen mit echten Kameras entfernt.
Dürfen wir Littering und Vandalismus mit Kameras verfolgen?
Das ist der häufigste Zweck, und er ist zulässig, wenn er im Reglement steht und die Überwachung verhältnismässig bleibt: nur der nötige Perimeter, klare Zeiten, kurze Speicherdauer, geregelte Auswertung und Zugriffe. Was darüber hinausgeht, hält vor der Datenschutzaufsicht nicht. Ich plane Standort, Winkel und Objektiv so, dass die Kamera genau das sieht, was das Reglement erlaubt, und zeichne es auf den Situationsplan.
Was kostet das für eine Gemeinde?
Gemeinde-Kamera-Check ab CHF 2'600, Bewilligungsdossier ab CHF 1'900, beides zusammen CHF 4'200; Information der Bevölkerung CHF 1'500, Sprechstunde CHF 950; Lagebild ab CHF 2'900. Die «ab»-Preise gelten für bis zu drei Standorte und zwölf Kameras beziehungsweise für Gemeinden bis 2'000 Einwohner, darüber erhalten Sie eine Offerte. Fixpreis, vorher bekannt, verlässlich.
Wir haben einen Installateur und die kantonale Datenschutzstelle. Wozu noch Sie?
Der Installateur liefert die Technik, die Datenschutzstelle sagt, was das Recht verlangt. Dazwischen fehlt meist die Prüfung, ob das, was hängt, tatsächlich tut, was im Reglement steht: Erfassungsbereich, Nachtsicht, Speicherdauer, Zugriffe. Genau das mache ich, herstellerneutral und vor Ort, und ich liefere den Situationsplan mit eingezeichnetem Erfassungsbereich, den die Behörde mit dem Gesuch sehen will.